Rechtsprechung
LAG Sachsen, 09.03.2009 - 4 Ta 16/09 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ...
- LAG Hamm, 02.09.2013 - 2 Ta 18/13
Berichtigungsanspruch wegen eines Praktikantenzeugnisses
Da auf diese Praktikumsverhältnisse das Berufsbildungsgesetz aufgrund der ausdrücklichen Regelung in § 3 Abs. 2 Nr. 1 BBiG nicht anwendbar ist, kann auch offen bleiben, ob und wann ein solcher Hochschulpraktikant kein Arbeitnehmer im Sinne des § 5 Abs. 1 ArbGG ist, sodass für Streitigkeiten aus einem solchen Praktikumsverhältnis nicht die Arbeitsgerichte, sondern die Zivilgerichte nach § 13 GVG zuständig sein können (vgl. dazu LAG Sachsen, Beschl. v. 09.03.2099 - 4 Ta 16/09, juris; LAG Hamm, Beschl. v. 13.10.2006 - 2 Ta 6/06, juris).